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Schlagwort: Einwilligungsvorbehalt

Behördenangelegenheiten
Betreuungsrecht

Behördenangelegenheiten 

Notwendigkeit des Aufgabenkreises Behördenangelegenheiten Bereits durch die jeweiligen Aufgabenkreise wird der Betreuer dazu ermächtigt seinen Betreuten bei den zuständigen Behörden zu vertreten. So ist etwa der gesetzliche Betreuer dazu verpflichtet, sich im Rahmen der Gesundheitssorge zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes mit der Krankenkasse auseinanderzusetzen (1). Daneben…