Behördenangelegenheiten
Notwendigkeit des Aufgabenkreises Behördenangelegenheiten Bereits durch die jeweiligen Aufgabenkreise wird der Betreuer dazu ermächtigt seinen Betreuten bei den zuständigen Behörden zu vertreten. So ist etwa der gesetzliche Betreuer dazu verpflichtet, sich im Rahmen der Gesundheitssorge zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes mit der Krankenkasse auseinanderzusetzen (1). Daneben…
Einwilligungsvorbehalt – “Genehmigung durch den Betreuer”
Grundsätzlich schränkt eine gesetzliche Betreuung die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht ein, d. h. der Betreute kann im Prinzip machen, wie er will. Sofern jedoch eine erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten besteht, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer…