Jeder hat das Recht von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, in dem er durch ein Testament oder einen Erbvertrag den Ehepartner oder eine anderen Verwandten gerader Ordnung enterbt. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Wir möchte Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben und was Sie hierbei…