Die Begründung des Bescheides
Jeder Bescheid ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben, § 35 Abs. 1 SGB X. Inhalt der Begründung Es genügt, wenn sich die Begründung auf die wesentlichen…