Genehmigungspflichten – ” Diese Pflichten sollte ein Betreuer kennen”
Genehmigungstatbestände In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, § 1902 BGB. Für einige seiner Handlungen benötigt er jedoch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung. Diese ist grundsätzlich vorher einzuholen. In einigen Fällen ist aber auch eine nachträgliche Genehmigung möglich. Nachfolgend erhalten Sie eine Aufstellung…
Wohnungsangelegenheiten
Wenn ein Betreuer für den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten bestellt wurde, so kann er für seinen Betreuten einen Mietvertrag abschließen und kündigen, die Betriebskostenabrechnung einsehen und überprüfen, sich um Mietmängel kümmern, den Umzug organisieren sowie den Haushalt auflösen. Was er hierbei zu beachten hat, wollen wir im…