Sobald der Mietvertrag abgeschlossen wurde, geht das alleinige Besitzrecht an der Wohnung auf den Mieter über. Dieser ist nunmehr dazu berechtigt allein darüber zu entscheiden, wem er den Wohnungszutritt gestattet und wem nicht. Dieses Recht gilt natürlich auch gegenüber dem Vermieter. Doch darf dieser evtl….