Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL genannt – werden regelmäßig als die Leistungen beschrieben, welche nicht grundsätzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zählen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen Leistungen nur dann übernehmen, wenn Sie ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sind, § 92 SGB V und § 12 SGB…