Der Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, (Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Renten etc) Sachschäden und (Reparatur des anderen Kfz oder anderer beschädigter Objekte) sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen…