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Schlagwort: Kostenvoranschlag

IGeL - Leistungen
Gesetzliche Krankenversicherung

IGeL – Leistungen – “Darauf müssen Sie achten!” 

Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL genannt – werden regelmäßig als die Leistungen beschrieben, welche nicht grundsätzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zählen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen Leistungen nur dann übernehmen, wenn Sie ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sind, § 92 SGB V und § 12 SGB…