Natürlich kann eine Sozialleistungsträger nur dann tätig werden, wenn er vom Vorhandensein einer Notlage erfährt. Dies erfolgt im Regelfall durch einen entsprechenden Antrag. Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden aber auch von allen anderen Leistungsträgern entgegengenommen. Unverzügliche Weiterleitung Anträge, die…