Geschützt: Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Anspruch auf ALG II – “Hilfe für Erwerbsfähige”
Wer langzeitarbeitslos ist oder seinen Lebensunterhalt nicht aus seinem Arbeitslohn bestreiten kann, hat mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch ALG II oder Harz IV genannt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Ihnen ermöglichen, ein Leben zu führen, dass der Würde des…