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Schlagwort: Mietschuldenübernahme

Miet- und Stromschuldenübernahme durch das Jobcenter 

Mietschuldenübernahme durch das Jobcenter Nur dann, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erhalten, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt…