Wenn ein Betreuer für den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten bestellt wurde, so kann er für seinen Betreuten einen Mietvertrag abschließen und kündigen, die Betriebskostenabrechnung einsehen und überprüfen, sich um Mietmängel kümmern, den Umzug organisieren sowie den Haushalt auflösen. Was er hierbei zu beachten hat, wollen wir im…