Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU)
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat, § 2 Abs. 4 StVG. Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an dieser Eignung, so kann Sie eine Medizinisch –…