Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat, § 2 Abs. 4 StVG. Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an dieser Eignung, so kann Sie eine Medizinisch –…