Es steht es Ihnen frei, während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Was müssen Sie dabei beachten. Die 165,00 Euro Grenze Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht eine Nebenbeschäftigung aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge…