Getreu dem Motto „Was nicht dokumentiert wurde, ist auch nicht gemacht“ ist jeder Behandelnde dazu verpflichtet eine Patientendokumentation zu führen. Die Dokumentation kann in Papierform oder elektronisch erfolgen und muss aktuell sein. Sie dient der Sicherstellung einer patientengerechten Behandlung, der Absicherung im Streitfall, der Qualitätssicherung…