Verhinderungspflege – “Verhinderung der Pflegeperson”
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, § 39 SGB XI. Verhinderungspflege wird jedoch auch anerkannt, wenn die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden…
Kurzzeitpflege – “Schnelle Hilfe im Pflegefall”
Menschen die nur kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen sind, können Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form von Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies ist in aller Regel der Fall, wenn Bedürftige nach einer Krankenhausbehandlung der Pflege bedürfen oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht,…