Ein Bescheid oder ein anderweitiger Brief (wie etwa ein Termin beim Jobcenter) einer Behörde, kann natürlich nur dann eine Wirkung gegenüber dem Bürger entfalten, wenn er Ihm tatsächlich zugestellt wird. Ohne das Wissen um den Inhalt der Post, kann sich der Leistungsempfänger nunmal nicht adäquat…