Grundsätzlich schränkt eine gesetzliche Betreuung die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht ein, d. h. der Betreute kann im Prinzip machen, wie er will. Sofern jedoch eine erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten besteht, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer…