Wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, müssen Sie den Schaden auch ersetzen. Dies ist gesetzlich zweifelsfrei in § 823 Abs. 1 BGB geregelt. Demnach muss derjenige welcher vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht…