Miet- und Stromschuldenübernahme durch das Sozialamt
Mietschuldenübernahme durch das Sozialamt In den Fällen, in denen das Jobcenter nicht für die Mietschuldentilgung in Betracht kommt, können Sie sich an das örtlich zuständige Sozialamt wenden. Schulden können jedoch nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage…
Miet- und Stromschuldenübernahme durch das Jobcenter
Mietschuldenübernahme durch das Jobcenter Nur dann, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erhalten, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt…