Immer dann, wenn ein Verstorbener mehrere Erben hinterlässt, so bilden diese zusammen eine Erbengemeinschaft. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie gesetzlicher Erbe oder Erbe auf Grund eines Testaments sind. Die Erben verwalten und verteilen die Erbschaft gemeinschaftlich bis zur Auflösung der Gemeinschaft. Leider Gottes entstehen…