Wer das ganze Jahr arbeitet, der möchte sich auch einmal erholen und das am besten in bezahlter Form. Insofern haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende einen Anspruch auf Erholungsurlaub, §§ 1 ff. BUrlG. Während dieser Zeit sind Sie von jeder Arbeitsleistung freizustellen. Der Anspruch auf Erholungsurlaub…