Urlaubsanspruch – “Die schönste Zeit des Jahres”
Wer das ganze Jahr arbeitet, der möchte sich auch einmal erholen und das am besten in bezahlter Form. Insofern haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende einen Anspruch auf Erholungsurlaub, §§ 1 ff. BUrlG. Während dieser Zeit sind Sie von jeder Arbeitsleistung freizustellen. Der Anspruch auf Erholungsurlaub…