Neben den üblichen Regelbedarfsleistungen stellen die Leistungen für Unterkunft und Heizung den zweiten großen Block der ALG II Leistungen dar. Sie werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Sechsmonatsfrist Sind die Kosten für Ihre Wohnung unangemessen hoch, so sind die…