Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen, § 74 SGB XII. Fehlen den Bestattungspflichtigen die finanziellen Mittel um die Kosten für eine Beerdigung zu tragen, so müssen Sie vorrangig versuchen die…