Wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Hierbei wird zwischen der „Vollen Erwerbsunfähigkeit“ und einer „Teilweisen Erwerbsunfähigkeit“ unterschieden. Wie sich Ihr Anspruch gestaltet und worauf Sie alles achten müssen, möchten wir Ihnen im Folgenden erklären….