Jeder der schon einmal eine Steuererklärung ausfüllen musste kennt sie, die “steuermindernden” Werbungskosten. Dazu gehören grundsätzlich alle Ausgaben, die sie tätigen um überhaupt erst einmal ihrer Arbeit nachgehen zu können, genauer gesagt Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, § 9 Abs. 1, S.1…