Mitwirkung des Leistungsempfängers
Auch im Sozialverwaltungsverfahren gilt zunächst einmal der Amtsermittlungsgrundsatz, § 20 SGB X. Die Behörde bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen und ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden. Darüber hinaus hat die Behörde alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die…
Akteneinsicht – “Ihr gutes Recht”
Manchmal ist es sinnvoll und notwendig einen Blick in die Akten der Sozialbehörde zu werfen. Doch haben Sie auch ein Recht darauf? Die Antwort ist ganz klar: Ja, zumindest soweit es erforderlich ist. Gemäß § 12 SGB X hat eine Behörde dem Antragsteller Einsicht in…