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Kategorie: Ihre Ansprüche

Rückwirkende Leistungserbringung
Ihre Ansprüche

Rückwirkende Leistungserbringung 

Der Antrag im Sozialrecht Grundsätzlich werden im deutschen Sozialrecht nur Leistungen auf Grund eines Antrages erbracht. Dieser wirkt in aller Regel auf den Monatsanfang zurück. Beispiel: Sie stellen am 28.02.2017 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Ihr Leistungsanspruch entsteht demnach nicht erst ab dem 28.02.2017, sondern…

Anhörung
Ihre Ansprüche

Anhörung – “Ihr Grundrecht” 

Warum gibt es das Anhörungsrecht? Bevor eine Sozialbehörde einen Bescheid erlässt, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Diese Pflicht ergibt sich aus: dem Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs….

Verjährung im Sozialrecht
Ihre Ansprüche

Verjährung im Sozialrecht 

Auch im Sozialrecht unterliegt der Anspruch von jemanden ein Tun oder Unterlassen zu verlangen der Verjährung. Diese ist einheitlich in § 45 SGB I geregelt und gilt für alle Sozialleistungsbereiche. Sie dient dem Rechtsfrieden und soll Probleme bei der Aufklärung von Sachverhalten für lange zurückliegende…

Vorschüsse und vorläufige Leistungen
Ihre Ansprüche

Vorschüsse und vorläufige Leistungen 

Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland einen Anspruch darauf, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Aus diesem Grund hat er generell ein Recht auf Leistungen aus dem Sozialleistungssystem. Doch manchmal kommt es vor, dass die Bearbeitung etwas länger dauert oder das eine unvorhersehbare Notlage eintritt, etwa…