Schwerbehinderte Menschen haben neben dem allgemeinen Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen einen besonderen Kündigungsschutz gem. §§ 85 ff. SGB IX. Hierbei ist das besondere Kündigungsverfahren für Schwerbehinderte dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsverfahren nach dem Kündigungsschutzgesetz vorgeschaltet. Schwerbehinderung Demnach bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber…