Warum gibt es das Anhörungsrecht? Bevor eine Sozialbehörde einen Bescheid erlässt, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Diese Pflicht ergibt sich aus: dem Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs….