Wenn eine Sozialbehörde einen Bescheid erlässt, dann kann Sie in aller Regel erst dann daraus Ihre Rechte herleiten, z.B. die Vollstreckung, wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist. Solange Sie gegen den Bescheid vorgehen, etwa durch einen Widerspruch, solange kann er auch nichts rechtkräftig werden und…