Das Opferentschädigungsgesetz ist Teil des Sozialen Entschädigungsrechts. Es greift insbesondere auch dann, wenn der Staat seine Bürger nicht vor Schädigungen aus kriminellen Handlungen schützen kann. Hierzu das Bundessozialgericht in einer wegweisenden Entscheidung. (1) „Der Staat hat ein Monopol für die Verbrechensbekämpfung und ist deswegen für…