Blinden Menschen wird zum Ausgleich, der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen, Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Sie ist also ein Teil der bundesrechtlichen Sozialhilfe, welche beim örtlich zuständigen Sozialamt zu beantragen ist. Auf Grund der Zugehörigkeit zum Sozialhilferecht sind…