Manchmal ist es sinnvoll und notwendig einen Blick in die Akten der Sozialbehörde zu werfen. Doch haben Sie auch ein Recht darauf? Die Antwort ist ganz klar: Ja, zumindest soweit es erforderlich ist. Gemäß § 12 SGB X hat eine Behörde dem Antragsteller Einsicht in…