Sozialrechtliche Herstellung – Ihr Ass bei Falschberatung
Für den Fall, dass Sie von einem Sozialleistungsträger falsch beraten, § 14 SGB I oder Ihnen eine falsche Auskunft gegeben wurde, § 15 SGB I hat die Rechtsprechung die sozialrechtliche Herstellung entwickelt. Sie ist gesetzlich nicht geregelt. Die Pflichtverletzung ist jedoch vom Bürger (Anspruchsteller) zu…
Rückwirkende Leistungserbringung
Der Antrag im Sozialrecht Grundsätzlich werden im deutschen Sozialrecht nur Leistungen auf Grund eines Antrages erbracht. Dieser wirkt in aller Regel auf den Monatsanfang zurück. Beispiel: Sie stellen am 28.02.2017 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Ihr Leistungsanspruch entsteht demnach nicht erst ab dem 28.02.2017, sondern…