Das Landesblindengeld ist eine gesonderte Leistung der Bundesländer zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die Leistung existiert neben der bundesweiten Blindenhilfe. Die Bundesländer entscheiden also selbständig über die Höhe und die Zugangsvoraussetzungen, welche durchaus ähnlich, jedoch keinesfalls identisch sind. In einigen Bundesländern erhalten…