Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 13, 14, 15 SGB I sollen sicherstellen, dass alle Bürger zuverlässig und umfassend über Ihre Rechte, Pflichten und Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch informiert werden. Der Bürger soll in die Lage versetzt werden, dass schwierige Sozialleistungsrecht verstehen zu können und damit…