Rückwirkende Leistungserbringung
Der Antrag im Sozialrecht Grundsätzlich werden im deutschen Sozialrecht nur Leistungen auf Grund eines Antrages erbracht. Dieser wirkt in aller Regel auf den Monatsanfang zurück. Beispiel: Sie stellen am 28.02.2017 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Ihr Leistungsanspruch entsteht demnach nicht erst ab dem 28.02.2017, sondern…
Die Behörde bearbeitet meinen Antrag nicht
Immer wieder kommt es vor, dass eine Sozialbehörde einen durch den Bürger gestellten Antrag nicht bearbeitet. Viele fragen sich dann, wie lange hat die Behörde eigentlich für meinen Antrag Zeit? Muss ich mir das als Bürger gefallen lassen? Was kann ich tun, um die Behörde…
Antrag auf Überprüfung eines Bescheides
Ein Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gibt Ihnen als Bürger die Möglichkeit einen Bescheid, (Verwaltungsakt) nach seine Bestandskraft, noch einmal auf seine Richtigkeit überprüfen zu lassen. Wo ist der Überprüfungsantrag zu stellen? Er ist bei der Behörde zu stellen, welche den Bescheid erlassen hat….