Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitnehmer gem. § 109 Abs. 1 GewO einen Anspruch auf ein schriftliches qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist eines der wichtigsten Elemente Ihrer zukünftigen Bewerbung. Von daher ist dessen Inhalt von wesentlicher Bedeutung. Was in das Arbeitszeugnis hinein gehört und…