Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Januar 2018 – Teil 2.

Zum 1. Januar 2018 treten umfangreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Die für Verbraucher wichtigsten haben wir kurz zusammengefasst.

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Frauen und Familie

Neuregelung des Mutterschutzes

Ab dem 1. Januar 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals bezieht der Mutterschutz auch Studentinnen und Schülerinnen ein. Mütter von Kindern mit Behinderung haben bereits seit Mai 2017 Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Auch der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, gilt bereits. 

Weitere Informationen:
Mutterschutz

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch etwas weniger als Männer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten Beschäftigte einen individuellen Auskunftsanspruch: Sie haben das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Dies gilt für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Ab 6. Januar 2018 können Beschäftigte den Anspruch geltend machen.

Weitere Informationen:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Kürzere Fristen für Kindergeldantrag

Ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können dann lediglich sechs Monate rückwirkend Kindergeld erhalten. Die Neuregelung soll Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern.

Weitere Informationen:
Kindergeld

Steuern und Finanzen

Steuern: Höhere Grund- und Freibeträge

Steuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro höheren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.

Weitere Informationen:
Höhere Grund- und Freibeträge

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert. Künftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.

Weitere Informationen:
Steuererklärung

Verbraucherschutz

Neuartige Lebensmittel werden sicherer

Neuartige Lebensmittel (“Novel Food”), etwa mit neuen Vitamin- und Mineralstoffquellen oder probiotischen Bakterien angereicherte Produkte sowie exotische Samen, müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Eine EU-Verordnung definiert ab 1. Januar 2018 neuartige Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und Zulassungsverfahren.

Weitere Informationen:
Lebensmittel werden sicherer

Verbesserungen für Bankkunden

Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. So dürfen stationäre und Internet-Händler für Buchungen und Käufe keine gesonderten Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden.

Weitere Informationen:
Verbesserungen für Bankkunden

Bessere Beratung für Bankkunden

Ab dem 13. Januar 2018 müssen Bankberater Kundengespräche besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder Internet geführt werden.

Weitere Informationen:
Bessere Beratung für Bankkunden

Einheitliche Informationsblätter für Finanzprodukte

Ab 1. Januar 2018 müssen Anbieter verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung stellen. Sie enthalten verständlich alle erforderlichen Informationen zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende Anlageentscheidung treffen zu können.

Mehr Schutz bei Bauverträgen

Bauherren genießen ab 1. Januar 2018 mehr Schutz: Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert. Bei der Mängelhaftung gilt jetzt: Der Verkäufer von mangelhaften Produkten muss diese selbst wieder ausbauen und durch intakte ersetzen.

Weitere Informationen:
Mehr Schutz bei Bauverträgen

“Ping-Anrufen” einen Riegel vorschieben

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Das soll teure Rückrufe, die durch sogenannte “Ping-Calls” provoziert werden, verhindern. Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.

Weitere Informationen:
Ping Anrufe

Verkehr

Winterreifen-Kennzeichnung: freie Fahrt für “Schneeflocke”

Hersteller müssen Winterreifen, die ab 1. Januar 2018 produziert werden, mit dem “Alpine”-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für bis 31. Dezember 2017 produzierte M+SWinterreifen gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024.

Weitere Informationen:
Winterreifen-Kennzeichnung

Abgasuntersuchung: Endrohrmessung wird Pflicht

Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 bei der Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Ab 1. Januar 2018 müssen alle Fahrzeuge, Diesel oder Benziner, die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. Damit können Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden.

Weitere Informationen:
Abgasuntersuchung

Reflektoren an Fahrradanhängern

Fahrradanhänger, die ab 1. Januar 2018 in den Handel kommen, benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt.

Weitere Informationen:
Reflektoren an Fahrradanhängern

Justiz

Aufhebung des “Majestätsbeleidigungsparagrafen”

Der sogenannte “Majestätsbeleidigungsparagraf” 103 StGB, der bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten regelte, ist zum 1. Januar 2018 abgeschafft.

Weitere Informationen:
Majestätsbeleidigungsparagrafen”

Energie

Die EEG-Umlage 2018 sinkt geringfügig

Ab dem 1. Januar 2018 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte “EEG-Umlage” nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent/kWh. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Sie berechnet sich als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom.

Weitere Informationen:
EEG-Umlage 2018

Energie- und Stromsteuern weiterhin steuerbegünstigt

Erdgas und Flüssiggas, die als Kraftstoff verwendet werden, sind auch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Die Begünstigung für Erdgas bleibt bis Ende 2023 unverändert erhalten und wird in den drei Jahren danach nur stufenweise zurückgefahren. Der ermäßigte Steuersatz für Flüssiggas wird ab 2019 zunächst stufenweise zurückgefahren, so dass der reguläre Steuersatz dafür erst ab 2023 gilt.

Weitere Informationen:
Energie- und Stromsteuern

Förderanträge für moderne Öko-Heizungen vor Umsetzung stellen

Ab dem 1. Januar 2018 sind Anträge auf Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Beginn der Umsetzung zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird.

Weitere Informationen:
Öko-Heizungen

Landwirtschaft und Umweltschutz

Besserer Hochwasserschutz durch Vorsorge

Die Bundesregierung erhöht den Schutz für hochwassergefährdete Regionen. Das Hochwasserschutzgesetz vereinfacht ab 5. Januar 2018 Planung, Genehmigung und Bau von Schutzanlagen. Neue Ölheizungen sind in hochwassergefährdeten Gebieten künftig verboten. Zudem können Kommunen Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen nicht mehr gebaut werden darf.

Weitere Informationen:
Besserer Hochwasserschutz

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