Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Oktober 2017

Auch am 1. Oktober sind wieder zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Die für Verbraucher wichtigsten haben wir kurz zusammengefasst.

Arbeit / Soziales

Sozialkassenverfahren gesichert
Sozialkassenverfahren sichern Urlaubsansprüche, fördern Berufsausbildung und Altersversorgung. Seit dem 8. September 2017 regelt eine eigenständige Rechtsgrundlage den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung.

Weitere Informationen:
Sozialkassenverfahren

Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten
Beschäftigte von Geld- und Wertdiensten haben rückwirkend zum 1. März 2017 Anspruch auf einen neuen Branchenmindestlohn. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Weitere Informationen:
Tarifverträge

Gesundheit

Nach dem Krankenhausaufenthalt gut versorgt
Ab 1. Oktober 2017 können Krankenhäuser für bis zu sieben Tage Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Weiterbehandelnden Ärzte und Einrichtungen sind vom Krankenhaus zu informieren. Stationäre und ambulante Behandlung sind so besser miteinander verzahnt.

Weitere Informationen:
Entlassungsmanagement

Verkehr

Strengere Regeln für Drohnen
Drohnen oder Modellflugzeuge über 250 Gramm müssen eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Das gilt ab 1. Oktober 2017. Ab diesem Zeitpunkt erfordert der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeuge ab zwei Kilogramm auch einen Kenntnisnachweis.

Weitere Informationen:
Drohnenflüge

Justiz

Hasskriminalität in sozialen Netzwerken bekämpfen
Hasskriminalität im Netz wird künftig wirksamer bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Weitere Informationen:
Hasskriminalität bekämpfen

Rechte Beschuldigter stärken
Beschuldigte haben künftig in Strafverfahren mehr Rechte. So hat ihr Verteidiger ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen. Während der Hauptverhandlung gibt es keine Kontaktsperre mehr. Das Gesetz ist am 5. September 2017 in Kraft getreten.

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