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Kategorie: Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Behörden

Rückwirkende Leistungserbringung
Ihre Ansprüche

Rückwirkende Leistungserbringung 

Der Antrag im Sozialrecht Grundsätzlich werden im deutschen Sozialrecht nur Leistungen auf Grund eines Antrages erbracht. Dieser wirkt in aller Regel auf den Monatsanfang zurück. Beispiel: Sie stellen am 28.02.2017 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Ihr Leistungsanspruch entsteht demnach nicht erst ab dem 28.02.2017, sondern…

Rückforderung von Sozialhilfe
Ihre Pflichten

Rückforderung von Sozialhilfe 

In aller Regel sind Sozialhilfeleistungen nicht zurückzuzahlen. In einigen besonderen Fällen sind jedoch Rückforderungen durch das Sozialamt vorgesehen. Welche das sind und wie die Rückforderung abläuft, wollen wir Ihnen im Folgenden erläutern. Rückforderung auf Grund falscher Angaben Jeder der Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle…

Mitwirkungspflichten
Ihre Pflichten

Mitwirkung des Leistungsempfängers 

Auch im Sozialverwaltungsverfahren gilt zunächst einmal der Amtsermittlungsgrundsatz, § 20 SGB X. Die Behörde bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen und ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden. Darüber hinaus hat die Behörde alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die…

Anhörung
Ihre Ansprüche

Anhörung – “Ihr Grundrecht” 

Warum gibt es das Anhörungsrecht? Bevor eine Sozialbehörde einen Bescheid erlässt, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Diese Pflicht ergibt sich aus: dem Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs….