Bescheid | Widerspruch | Klage
Im deutschen Sozialrecht hat die zuständige Sozialbehörde über einen gestellten Antrag mittels eines Bescheides zu entscheiden. Ob dieser dann für den Antragssteller positiv oder negativ ist, sei zunächst einmal dahin gestellt. In jedem Fall gilt es, den Bescheid genau zu prüfen. Wenn Sie mit dem…
Zustellung von Bescheiden und Briefen
Ein Bescheid oder ein anderweitiger Brief (wie etwa ein Termin beim Jobcenter) einer Behörde, kann natürlich nur dann eine Wirkung gegenüber dem Bürger entfalten, wenn er Ihm tatsächlich zugestellt wird. Ohne das Wissen um den Inhalt der Post, kann sich der Leistungsempfänger nunmal nicht adäquat…
Antrag im Sozialrecht – “Stellen Sie ihn”
Natürlich kann eine Sozialleistungsträger nur dann tätig werden, wenn er vom Vorhandensein einer Notlage erfährt. Dies erfolgt im Regelfall durch einen entsprechenden Antrag. Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden aber auch von allen anderen Leistungsträgern entgegengenommen. Unverzügliche Weiterleitung Anträge, die…
Verjährung im Sozialrecht
Auch im Sozialrecht unterliegt der Anspruch von jemanden ein Tun oder Unterlassen zu verlangen der Verjährung. Diese ist einheitlich in § 45 SGB I geregelt und gilt für alle Sozialleistungsbereiche. Sie dient dem Rechtsfrieden und soll Probleme bei der Aufklärung von Sachverhalten für lange zurückliegende…
Antrag auf Überprüfung eines Bescheides
Ein Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gibt Ihnen als Bürger die Möglichkeit einen Bescheid, (Verwaltungsakt) nach seine Bestandskraft, noch einmal auf seine Richtigkeit überprüfen zu lassen. Wo ist der Überprüfungsantrag zu stellen? Er ist bei der Behörde zu stellen, welche den Bescheid erlassen hat….
Vorschüsse und vorläufige Leistungen
Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland einen Anspruch darauf, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Aus diesem Grund hat er generell ein Recht auf Leistungen aus dem Sozialleistungssystem. Doch manchmal kommt es vor, dass die Bearbeitung etwas länger dauert oder das eine unvorhersehbare Notlage eintritt, etwa…
Aufklärung | Beratung | Auskunft – “Das müssen Sie wissen”
Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 13, 14, 15 SGB I sollen sicherstellen, dass alle Bürger zuverlässig und umfassend über Ihre Rechte, Pflichten und Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch informiert werden. Der Bürger soll in die Lage versetzt werden, dass schwierige Sozialleistungsrecht verstehen zu können und damit…