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Schlagwort: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rückwirkende Leistungserbringung
Ihre Ansprüche

Rückwirkende Leistungserbringung 

Der Antrag im Sozialrecht Grundsätzlich werden im deutschen Sozialrecht nur Leistungen auf Grund eines Antrages erbracht. Dieser wirkt in aller Regel auf den Monatsanfang zurück. Beispiel: Sie stellen am 28.02.2017 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Ihr Leistungsanspruch entsteht demnach nicht erst ab dem 28.02.2017, sondern…

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Allgemein

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch 

Für den Fall, dass Sie von einem Sozialleistungsträger falsch beraten wurden, §14 SGB I oder Ihnen eine falsche Auskunft gegeben wurde, §15 SGB I hat die Rechtsprechung das Instrument des „Sozialrechtlichen Herstellungsanspruches“ entwickelt. Er ist gesetzlich nicht geregelt. Die Pflichtverletzung ist jedoch vom Bürger (Anspruchsteller)…